Wenn das Geschäftsjahr vorüber ist, gibt es einige Dinge, die Du kontrollieren musst, bevor Du das Jahr auch verwaltungstechnisch abschließen kannst.
Zunächst ist es wichtig, dass Du sicherstellst, dass alle Verkaufsrechnungen des Geschäftsjahres auch wirklich das Erstelldatum des entsprechenden Jahres haben. Rechnungen, die im folgenden Jahr bezahlt werden, aber im aktuellen Jahr ausgestellt wurden, zählen zum Umsatz des aktuellen Geschäftsjahres. Achtung nur bei Bilanzierung! NICHT bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnen! Das muss ganz genau unterschieden werden! Achtung: Auch Soll-/Ist Besteuerung in der Umsatzsteuer!
Buchführungspflicht & Buchführungsgrenzen
Nachdem Du alle Ausgangsrechnungen überprüft hast, ist es auch wichtig, dass alle Eingangsrechnungen bearbeitet und am Besten auch bezahlt sind. Denn auch diese Rechnungen zählen zum aktuellen Geschäftsjahr und somit dem Umsatz, selbst wenn sie noch nicht bezahlt sind. Außerdem ist der Jahresabschluss ein geeigneter Moment um zu überprüfen, ob alle Rechnungen und Transaktionen auf den richtigen Konten verbucht sind.
Neben den Eingangs- und Ausgangsrechnungen ist es auch wichtig zu überprüfen, ob alle Bank und Kassenbestände stimmen. Es kann zum Beispiel sein, dass der Betrag in Deiner Buchhaltung nicht mit dem tatsächlichen Betrag auf dem Konto oder in der Kassa übereinstimmt. Sollte das so sein, musst Du auf Suche gehen und den Fehler finden, um Deine Buchhaltung vernünftig abschließen zu können.
Wenn das Geschäftsjahr vorüber ist, kannst Du beginnen, das Jahr wie oben beschrieben auch in Deiner Buchhaltung abzuschließen. Sobald Du damit fertig bist, kannst Du das Jahr „zu den Akten legen“. Das neue Geschäftsjahr beginnt somit und das abgeschlossene Jahr wird im Programm blockiert.
Du findest diese Option unter Einstellungen >Buchhaltung, wo Du die entsprechende Periode abschließen und blockieren kannst.